Aus­gangs­si­tua­ti­on

Allein in Deutsch­land wird jähr­lich Pri­vat­ver­mö­gen in Mil­li­ar­den­hö­he wei­ter­ver­erbt. Wenn es mehr als einen Erb­be­rech­tig­ten gibt, sind Erb­an­ge­le­gen­hei­ten oft sehr kon­flikt­be­la­den. Es geht soweit, dass an Erb­schaf­ten unter­schied­li­cher Grö­ße gan­ze Fami­li­en zer­bre­chen.

Oft­mals geht es bei die­sen Fäl­len um die Auf­ar­bei­tung von gesam­ter und indi­vi­du­el­ler Fami­li­en­ge­schich­te. Eltern-Kind-Bezie­hun­gen, Geschwis­ter­be­zie­hun­gen oder ähn­li­che ver­wandt­schaft­li­che Bezie­hun­gen kom­men auf den sach­li­chen und vor allem auf den emo­tio­na­len Prüf­stand.

Soll­ten Sie sich mit ande­ren Fami­li­en­mit­glie­dern in Ihrer Erb­schafts­an­ge­le­gen­heit vor Gericht tref­fen, wird Ihre Fami­li­en­be­zie­hung nicht nur mas­siv beschä­digt, son­dern oft für immer been­det.

Wie hilft Ihnen Media­ti­on?

Media­ti­on bie­tet Ihnen einen guten Weg, um gemein­sam mit allen Betei­lig­ten die Sach- und die Bezie­hungs­the­men in Ihrem Erb­fall zu bear­bei­ten. Zusam­men arbei­ten Sie an Lösun­gen, die den Bedürf­nis­sen und Inter­es­sen aller gerecht wer­den und am Ende sogar bezie­hungs­för­dernd wir­ken.

Eine in der Media­ti­on erziel­te Eini­gung bil­det eine soli­de Grund­la­ge für alle wei­te­ren Schrit­te im Nach­lass­ver­fah­ren. Im Erfolgs­fall sind die im abschlie­ßen­den Memo­ran­dum getrof­fe­nen Ver­ein­ba­run­gen für die Unter­zeich­ner bin­dend. Die erziel­ten Ver­ein­ba­run­gen sind nach­hal­tig, weil sie von allen gemein­sam erar­bei­tet wur­den.

Im Ver­gleich zum rein juris­ti­schen Ver­fah­ren spa­ren Sie mit dem Media­ti­ons­ver­fah­ren Zeit und Geld. Das Media­ti­ons­ver­fah­ren ist abso­lut ver­trau­lich und wirkt zusätz­lich bezie­hungs­för­dernd.